030 / 547 100 93 info@lebenswert-essen.de

Wir beraten Sie, wenn Sie mit Ihrer Ernährung aus dem Gleichgewicht geraten sind, und wieder Sicherheit und Freude beim Essen empfinden möchten.

Praxis für Ernährungstherapie und Ernährungsberatung in Berlin – Charlottenburg

Übergewicht

  • Übergewicht
  • Wie nehme ich ab?
  • Adipositas
  • Vor- und Nachbereitung bei Magenverkleinerung

Essstörungen

  • Magersucht (Anorexie)
  • Ess-Brech-Sucht (Bulimie)
  • Binge eating
  • sonstige Essstörungen

Emotionales Essverhalten

  • Heißhunger auf z.B. Süßes
  • Langeweile essen
  • Frust essen

 

 

 

 

Unsere Ambition

 Zertifizierte Ernährungstherapie und Ernährungsberatung

Unser Angebot richtet sich an Personen, die an Ihrer Essstörung, Ihrem Übergewicht oder Essverhalten arbeiten und eine spezialisierte Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchten.

Wir bieten Ihnen unser fachliches Know-How zur Anleitung der Ernährungsumstellung. Durch verschiedene Methoden & Inhalte in der Beratung steht für uns im Vordergrund das Thema Ernährung wieder entspannter in Ihrem Alltag werden zu lassen und Sie an Lebensqualität zurück gewinnen. 

 

Zuzahlung durch ihre Krankenkasse

Von den Krankenkassen anerkannte Ernährungsberatung 

Wussten Sie, dass eine anteilige Erstattung der Beratungskosten durch Ihre Krankenkasse möglich ist? Für die einfache Beantragung bei Ihrer Krankenkasse nutzen Sie hierzu unsere Vordrucke.

Individuelle Ernährungstherapie & Ernährungsberatung

Mit einer auf Sie und ihre Bedürfnisse abgestimmte Einzelberatung unterstützen wir Sie Ihre Ziele in der Ernährungsumstellung zu erreichen.

Nährwertanalyse

Sie sind besorgt, ob Ihre Nährstoffzufuhr den Empfehlungen bzw. dem Bedarf entspricht. Mit einer Nährwertanalyse können wir dies für Sie überprüfen.

Schnelle Terminvereinbarung

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Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon

Unter der Rufnummer 030 / 547 100 93 oder der E-Mail Adresse info@lebenswert-essen.de

 

Online Terminbuchung

Auf Grund der erhöhten Nachfrage bieten wir einen online Buchungsservice aktuell leider nicht an.

Persönlicher Kontakt per Telefon

Sie würden uns gerne vorab sprechen? Kein Problem und rufen sie uns an. Falls wir gerade im Gespräch sind hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und wir rufen so schnell wie möglich zurück. 

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt meine Krankenkasse einen Anteil an der Ernährungsberatung?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel mit 50-80 %  an den Kosten. Um sicher zu gehen, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse Kosten übernimmt, reichen Sie vor der ersten Ernährungsberatung bzw.  –therapie einen Kostenvorschlag, ggf. die ärztliche Bescheinigung sowie einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Beide Formulare können Sie von unserer Webseite hier downloaden oder erhalten Sie auf Anfrage von uns per E-Mail oder Post.

Wie beantrage ich die anteilige Kostenrückerstattung durch meine Krankenkasse?

Per Download oder auf Anfrage erhalten Sie von uns die entsprechenden Formulare per Post oder E-Mail. Wenn Sie einen Termin online buchen, senden wir Ihnen diese automatisch per E-Mail zu. Bei Bemerkung können Sie aber auch den Zusendungswunsch per Post vermerken.

Wenn Sie die Unterlagen von uns erhalten haben, füllen Sie bitte den „Antrag auf Kostenerstattung“ sowie den „Kostenvoranschlag“ mit Ihren Daten aus. Die „ärztliche Bescheinigung“ ist wie eine Überweisung und könnte z.B. von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden. Oder Ihr Hausarzt nimmt eine eigene Überweisung, wichtig ist hierbei, dass die Diagnose und die Empfehlung zu Ernährungstherapie vermerkt ist. Bitte senden Sie uns vor dem Erstgespräch eine Kopie der ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung per E-Mail oder Post zu.

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zur anteiligen Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein:

– Antrag auf Kostenerstattung (ausgefüllt)
– Kostenvoranschlag (ausgefüllt)
– Ärztliche Bescheinigung (ausgefüllt vom Arzt)

Handelt es sich um eine präventive Ernährungsberatung, benötigen Sie keine Bescheinigung vom Arzt.

Worin liegt der Unterscheid zwischen einer Ernährungstherapie und Ernährungsberatung?

Es handelt sich immer dann um eine Ernährungstherapie, wenn eine ärztliche Notwendigkeit vorliegt. Dies kann eine ernährungsabhängige Erkrankung, z.B. Essstörung, Bluthochdruck oder eine Lebensmittelunverträglichkeit sein. Die Notwendigkeit liegt auch vor, wenn der BMI (Body-Mass-Index) einen Wert unter 18,5 bzw. über 30 hat. Liegt keine ärztliche Notwendigkeit vor, handelt es sich um eine präventive Ernährungsberatung.

 

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Am Monatsanfang erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Beratungsleistungen des Vormonats. Die Rechnung können Sie innerhalb von 14 Tagen an uns überweisen. Die Kosten, die Ihre Krankenkasse anteilig übernimmt, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse rückerstatten. Dazu senden Sie unsere Rechnung mit einem kurzen Anschreiben in der Regel nach Abschluss der zu erstattenden Termine an Ihre Krankenkasse.

Erstattet meine private Krankenversicherung auch anteilig Kosten?

Bei den privaten Versicherungen schauen Sie bitte in Ihren Vertrag bzw. fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ernährungsberatung bzw. –therapie in den Vertragsoptionen mit enthalten sind.

 

Kontaktformular

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