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Worin liegt der Unterscheid zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung?

Es handelt sich immer dann um eine Ernährungstherapie, wenn eine ärztliche Notwendigkeit vorliegt. Dies kann eine ernährungsabhängige Erkrankung, z.B. Essstörung, Bluthochdruck oder eine Lebensmittelunverträglichkeit sein. Die Notwendigkeit liegt auch vor, wenn der BMI (Body-Mass-Index) einen Wert unter 18,5 bzw. über 30 hat. Liegt keine ärztliche Notwendigkeit vor, handelt es sich um eine präventive (vorbeugende) Ernährungsberatung.

Was zahlt meine Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel mit 50-80 %  an den Kosten. Um sicher zu gehen, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse Kosten übernimmt, reichen Sie vor der ersten Ernährungsberatung bzw.  –therapie einen Kostenvorschlag, ggf. die ärztliche Bescheinigung sowie einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Beide Formulare können Sie von unserer Webseite hier downloaden oder erhalten Sie auf Anfrage von uns per E-Mail oder Post.

Erstattet meine private Krankenversicherung auch anteilig Kosten?

Bei den privaten Versicherungen schauen Sie bitte in Ihren Vertrag bzw. fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ernährungsberatung bzw. –therapie in den Vertragsoptionen mit enthalten sind.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Am Monatsanfang erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Beratungsleistungen des Vormonats. Die Rechnung können Sie innerhalb von 14 Tagen an uns überweisen. Die Kosten, die Ihre Krankenkasse anteilig übernimmt, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse rückerstatten. Dazu senden Sie unsere Rechnung mit einem kurzen Anschreiben in der Regel nach Abschluss der zu erstattenden Termine an Ihre Krankenkasse.

Wie beantrage ich die anteilige Kostenrückerstattung durch meine Krankenkasse?

Per Download oder auf Anfrage erhalten Sie von uns die entsprechenden Formulare per Post oder E-Mail. Wenn Sie einen Termin online buchen, senden wir Ihnen diese automatisch per E-Mail zu. Bei Bemerkung können Sie aber auch den Zusendungswunsch per Post vermerken.

Wenn Sie die Unterlagen von uns erhalten haben, füllen Sie bitte den „Antrag auf Kostenerstattung“ sowie den „Kostenvoranschlag“ mit Ihren Daten aus. Die „ärztliche Bescheinigung“ ist wie eine Überweisung und könnte z.B. von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden. Oder Ihr Hausarzt nimmt eine eigene Überweisung, wichtig ist hierbei, dass die Diagnose und die Empfehlung zu Ernährungstherapie vermerkt ist. Bitte senden Sie uns vor dem Erstgespräch eine Kopie der ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung per E-Mail oder Post zu.

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zur anteiligen Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein:

– Antrag auf Kostenerstattung (ausgefüllt)
– Kostenvoranschlag (ausgefüllt)
– Ärztliche Bescheinigung (ausgefüllt vom Arzt)

Handelt es sich um eine präventive Ernährungsberatung, benötigen Sie keine Bescheinigung vom Arzt.